Unabhängig werden

Entscheidungen ohne Eltern treffen - aber für Notsituationen vorsorgen

Bis zum 18. Geburtstag hat jede Personen einen gesetzlichen Vertreter, in der Regel sind dies die Eltern. Mit der Volljährigkeit tritt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Dritten mehr Entscheidungen treffen oder in vielen Fällen auch Auskünfte erhalten - nicht einmal die Eltern.

Oftmals macht es Sinn, anderen die Ermächtigung zu geben, für einen handeln zu können - zum Beispiel in Notsituationen, bei längeren Aufenthalten im Ausland oder am Studienort.