- Vollmachten erteilen
- Verfügungsregelungen festlegen
- Entscheidungen ohne Eltern treffen
Unabhängig werden
Entscheidungen ohne Eltern treffen - aber für Notsituationen vorsorgen
Bis zum 18. Geburtstag hat jede Personen einen gesetzlichen Vertreter, in der Regel sind dies die Eltern. Mit der Volljährigkeit tritt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Dritten mehr Entscheidungen treffen oder in vielen Fällen auch Auskünfte erhalten - nicht einmal die Eltern.
Oftmals macht es Sinn, anderen die Ermächtigung zu geben, für einen handeln zu können - zum Beispiel in Notsituationen, bei längeren Aufenthalten im Ausland oder am Studienort.
Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungsregelungen
Bankvollmacht - ermächtigt zur Vertretung in Bankgeschäften.
Generalvollmacht - ermächtigt zu Handlungen in allen möglichen Angelegenheiten.
Vorsorgevollmacht - tritt im Unterschied zur Generalvollmacht erst im Vorsorgefall in Kraft. Zudem kann die Vorsorgevollmacht auch nur einzelne Bereiche umfassen, beispielsweise Behördengänge oder die medizinische Versorgung.
Patienverfügung - betrifft nur den medizinischen Bereich.
Bei uns finden Sie Ratschläge und können sich über die wichtigsten Vollmachten und Verfügungsregelungen beraten lassen.